Informationen für Rüstzeitleitende

Informationen für Rüstzeitleitende

Informationen für Rüstzeitleitende

# Informationen für Mitarbeitende

Informationen für Rüstzeitleitende

Für Krisen und Notfälle auf unseren Sommerveranstaltungen haben wir ein Notfalltelefon eingerichtet, das rund um die Uhr erreichbar ist. Im schlimmsten Falle ist der Ansprechpartner auch in der Lage, ein „Krisenteam“ zur Unterstützung zusammenzurufen.

Folgendermaßen ist das Krisen- und Notfalltelefon des Ev.-Luth. Stadtjugendpfarramtes Dresden besetzt:

 

28.06. - 04.07. |
Thomas Markert  | 0351 889 618 46
05.07. - 13.07. |
Thomas Markert  | 0351 889 618 46
13.07. - 18.07. |
Michael Herrmann  | 0170 304 08 40
19.07. - 25.07. |  Stephan Wilczek  | 0151 462 096 77
26.07. - 01.08. |
Ludwig Schmidt  | 0160 905 111 30
02.08. - 10.08. |  Ludwig Schmid  | 0160 905 111 30



Schutzkonzept

Unsere Veranstaltungen sind geschützte Räume, in denen Teilnehmende als auch Mitarbeitende keinen Schaden erleiden sollen. Aus diesem Grund sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden bezüglich des Verhaltenskodex unserer Landeskirche geschult und haben sich zu diesem verpflichtet. Für den Fall, dass sich auf einer Veranstaltung Verdachtsmomente für Verhaltensweisen, die nicht dem Verhaltenskodex entsprechen, ergeben, sind weitere Schritte mit der Kontaktperson am Notfalltelefon zu besprechen. Dies gilt auch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Rahmenschutzkonzept der Landeskirche



Notfallübersicht

Unsere Notfallübersicht soll dazu beitragen, Eure Sicherheit und die Sicherheit der Teilnehmenden in Notfällen Krisensituationen zu erhöhen.  

Notfallübersicht der Evangelischen Jugend Dresden





Schadensanzeigen für die Versicherungen

Erfahrungsgemäß kommt es bei unseren Rüstzeiten gelegentlich zu Schäden, insbesondere zu Unfällen der Teilnehmenden. Dafür sind wir durch die Landeskirche versichert. Für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitenden tritt sogar die gesetzliche Unfallversicherung ein. In einem Schadensfall sind Schadensanzeigen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) an die Versicherung zu geben. Unterschrieben werden die Schadensanzeigen im Stadtjugendpfarramt, aber da den jeweiligen Sachverhalt nur Ihr an Ort und Stelle kennen, müsst Ihr die Meldungen soweit möglich ausfüllen und dann schnellsten an uns geben oder schicken. 

Bitte schickt die ausgefüllten Unfall- bzw. Schadensmeldungen an stadtjugendpfarramt.dresden@evlks.de

Eine zusätzliche Dokumentation in einem Verbandbuch ist nicht erforderlich.




Unfallversicherung für hauptamtlich Mitarbeitende

Bei Unfällen von hauptamtlich Mitarbeitenden ist eine Unfallanzeige an die Verwaltungsberufsgenossenschaft Dresden auszufüllen.

Unfallanzeige Hauptamtliche




Unfallversicherung für ehrenamtlich Mitarbeitende

Bei Unfällen von ehrenamtlich Mitarbeitenden ist eine Unfallanzeige an die Verwaltungsberufsgenossenschaft Dresden auszufüllen.

Unfallanzeige Ehrenamtliche




Unfallversicherung für Teilnehmende

Bei Unfällen von Teilnehmenden ist die „Schadensanzeige zur Unfallversicherung“ des Ecclesia-Versicherungsdienstes zu auszufüllen.

Unfallanzeige Teilnehmende




Haftpflichtversicherung

Wenn Mitarbeitende oder Teilnehmende jemandem Schaden zufügt, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Das gilt auch für untereinander zugefügte Schäden zu. Eine Schuld dürft Ihr gegenüber dem Geschädigten nicht anerkennen. Das behält sich der Versicherer vor! Im Schadensfall ist eine „Schadensanzeige zur Haftpflichtversicherung“ des Ecclesia-Versicherungsdienstes auszufüllen.

Anzeige zur Haftpflichtversicherung



Datenschutz auf Rüstzeiten und Camps

Personenbezogene Daten (u.a. auch Bilder, die einer Person zugeordnet werden können), sind ein geschütztes Rechtsgut. Wir nehmen des Schutz dieser Daten sehr ernst. Deswegen sind für den Fall, dass auf Rüstzeiten und ähnlichen Veranstaltungen Foto- oder Videoaufnahmen außerhalb des privaten Kontextes gemacht werden, folgende Informationen zur Kenntnis zu nehmen:

Umgang mit Fotos auf Rüstzeiten



Für den Fall, dass entstandene Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden sollen, braucht es zwingend eine schriftliche Einwilligung aller abgebildeter Personen. Dazu ist folgendes Formular zu nutzen:

Einwilligung Fotos auf Rüstzeiten

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