Informationen für Rüstzeitleitende

Informationen für Rüstzeitleitende

Informationen für Rüstzeitleitende

# Informationen für Mitarbeitende

Informationen für Rüstzeitleitende

Für  Krisen und Notfälle auf unseren Sommerveranstaltungen haben wir ein  Notfalltelefon eingerichtet, das rund um die Uhr erreichbar ist. Im  schlimmsten Falle ist der Ansprechpartner auch in der Lage, ein  „Krisenteam“ zur Unterstützung zusammenzurufen.

Folgendermaßen ist das Krisen- und Notfalltelefon des Ev.-Luth. Stadtjugendpfarramtes Dresden besetzt:

 

      

   

04.07. - 10.07. |

Michael   Herrmann

| 0170   304 08 40

  

   

11.07. - 17.07. |

Peter Otto

  | 0151 164 662 80 

  

   

18.07. - 24.07. |

Thomas   Markert

 | 0351 889 618 46

  

   

25.07. - 31.07. | 

Stephan   Wilczek

 | 0151   462 096 77

  

   

01.08. - 07.08. |

Ludwig   Schmidt

 | 0160   905 111 30

  

   

08.08. - 16.08. | 

Ludwig   Schmidt

 | 0160   905 111 30




Schutzkonzept

Unsere  Veranstaltungen sind geschützte Räume, in denen Teilnehmende als auch  Mitarbeitende keinen Schaden erleiden sollen. Aus diesem Grund sind alle  haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden bezüglich des Verhaltenskodex  unserer Landeskirche geschult und haben sich zu diesem verpflichtet. Für  den Fall, dass sich auf einer Veranstaltung Verdachtsmomente für  Verhaltensweisen, die nicht dem Verhaltenskodex entsprechen, ergeben,  sind weitere Schritte mit der Kontaktperson am Notfalltelefon zu  besprechen. Dies gilt auch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Rahmenschutzkonzept der Landeskirche



Notfallübersicht

Unsere  Notfallübersicht soll dazu beitragen, Eure Sicherheit und die  Sicherheit der Teilnehmenden in Notfällen Krisensituationen zu erhöhen.  

Notfallübersicht der Evangelischen Jugend Dresden





Schadensanzeigen für die Versicherungen

Erfahrungsgemäß  kommt es bei unseren Rüstzeiten gelegentlich zu Schäden, insbesondere  zu Unfällen der Teilnehmenden. Dafür sind wir durch die Landeskirche  versichert. Für ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitenden tritt  sogar die gesetzliche Unfallversicherung ein. In einem Schadensfall sind  Schadensanzeigen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) an die  Versicherung zu geben. Unterschrieben werden die Schadensanzeigen im  Stadtjugendpfarramt, aber da den jeweiligen Sachverhalt nur Ihr an Ort  und Stelle kennen, müsst Ihr die Meldungen soweit möglich ausfüllen und  dann schnellsten an uns geben oder schicken. 

Bitte schickt die ausgefüllten Unfall- bzw. Schadensmeldungen an stadtjugendpfarramt.dresden@evlks.de

Eine zusätzliche Dokumentation in einem Verbandbuch ist nicht erforderlich.




Unfallversicherung für hauptamtlich Mitarbeitende

Bei Unfällen von hauptamtlich Mitarbeitenden ist eine Unfallanzeige an die Verwaltungsberufsgenossenschaft Dresden auszufüllen.

Unfallanzeige Hauptamtliche




Unfallversicherung für ehrenamtlich Mitarbeitende

Bei Unfällen von ehrenamtlich Mitarbeitenden ist eine Unfallanzeige an die Verwaltungsberufsgenossenschaft Dresden auszufüllen.

Unfallanzeige Ehrenamtliche




Unfallversicherung für Teilnehmende

Bei  Unfällen von Teilnehmenden ist die „Schadensanzeige zur  Unfallversicherung“ des Ecclesia-Versicherungsdienstes zu auszufüllen.

Unfallanzeige Teilnehmende




Haftpflichtversicherung

Wenn  Mitarbeitende oder Teilnehmende jemandem Schaden zufügt, tritt die  Haftpflichtversicherung ein. Das gilt auch für untereinander zugefügte  Schäden zu. Eine Schuld dürft Ihr gegenüber dem Geschädigten nicht anerkennen. Das behält sich der Versicherer vor! Im Schadensfall ist eine „Schadensanzeige zur Haftpflichtversicherung“ des Ecclesia-Versicherungsdienstes auszufüllen.

Anzeige zur Haftpflichtversicherung



Datenschutz auf Rüstzeiten und Camps

Personenbezogene Daten (u.a. auch Bilder, die einer Person zugeordnet werden können), sind ein geschütztes Rechtsgut. Wir nehmen des Schutz dieser Daten sehr ernst. Deswegen sind für den Fall, dass auf Rüstzeiten und ähnlichen Veranstaltungen Foto- oder Videoaufnahmen außerhalb des privaten Kontextes gemacht werden, folgende Informationen zur Kenntnis zu nehmen:

Umgang mit Fotos auf Rüstzeiten



Für den Fall, dass entstandene Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden sollen, braucht es zwingend eine schriftliche Einwilligung aller abgebildeter Personen. Dazu ist folgendes Formular zu nutzen:

Einwilligung Fotos auf Rüstzeiten

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