Bezirksjugendkammer.
Junge Stimmen.
Kirchliche Verantwortung.

 

Die Bezirksjugendkammer ist das Leitungsgremium der Evangelischen Jugend in den beiden Dresdner Kirchenbezirken – gewählt vom Bezirksjugendkonvent, beratend für Kirchenleitung und Jugendarbeit.

 

WAS MACHT DAS GREMIUM?
Mitbestimmen, beraten,
entscheiden.

 

Seit Januar 2024 trägt die aktuelle Bezirksjugendkammer Verantwortung für die Arbeit der Evangelischen Jugend in Dresden — als Mitbestimmungs-, Beratungs- und Entscheidungsgremium.

 

Sie setzt sich aus insgesamt 20 Mitgliedern zusammen, von denen die Mehrheit Jugendliche aus den beiden Dresdner Kirchenbezirken sind. Die BJK trifft Entscheidungen für die laufende Arbeit der Geschäftsstelle und der Arbeitsstelle Kinder-Jugend-Bildung in Dresden, und begleitet die Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchenbezirken beratend und unterstützend.

Die Bezirksjugendkammer trifft sich etwa 6× pro Jahr. Die aktuelle Legislatur dauert drei Jahre bis Ende 2026.

Direkter Kontakt


Schreib der BJK


Fragen, Anliegen, Themenvorschläge gehen direkt an das Gremium:

 

bjk.dresden@posteo.de

Sitzungstermine 2026

12.01. | 16.03. | 08.06. | 21.09. | 07.12.2026

AUFGABEN DER BKJ
Was wir entscheiden:

  • Mitwirkung bei der Anstellung von hauptberuflich
  • Mitarbeitenden in der Evangelischen Jugend Dresden
  • Beschluss über die Jahresplanung der Jugendarbeit
  • Beratungen über den Haushaltsplan
  • Konzeptions- und Strukturüberlegungen evangelischer Jugendarbeit
  • Förderung des Zusammenwirkens zwischen gemeindlicher und übergemeindlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Aufstellung von Richtlinien zur Verwendung kirchlicher und außerkirchlicher Finanzmittel
  • Mitwirkung bei der Entsendung von Vertreter:innen der Evangelischen Jugend in Gremien

ZUSAMMENSETZUNG
Wer dazu gehört:

  • 8 Jugendliche aus den Regionen in den beiden Dresdner Kirchenbezirken (ehrenamtlich)
  • 2 Jugendliche aus der Arbeit der Evangelischen Jugend Dresden (ehrenamtlich)
  • Der/die Stadtjugendpfarrer:in (beruflich)
  • Die beiden Superintendenten der Dresdner Kirchenbezirke bzw. deren Stellvertretung (beruflich)
  • Zwei Jugendmitarbeitende aus der Arbeitsstelle Kinder-Jugend-Bildung (beruflich)
  • Ein Bezirkskatechet (beruflich)
  • Ein Gemeindepädagoge mit Schwerpunkt Jugendarbeit (beruflich)
  • Bis zu drei weitere durch die BJK berufene Mitglieder für die Vielgestaltigkeit der EJ (ehrenamtlich) Evangelischen Jugend

 RÜCKBLICK

Sitzungen der BJK.


Was die Bezirksjugendkammer bewegt hat — chronologisch von neu nach alt.