Jugendverbands­förderung.
durch das Jugendamt.

 

Die Landeshauptstadt Dresden fördert die Jugendverbandsarbeit der Evangelischen Jugend Dresden nach § 12 SGB VIII. Die Zuweisung kommt unmittelbar Projekten und Gruppen mit Kindern und Jugendlichen zugute.

WER WIR SIND
Förderungen

 

 Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Voraussetzungen — wir beraten gern.

Gruppenarbeit

Regelmäßige Gruppen

Gruppen, die sich mindestens 12× jährlich treffen und mindestens 8 Teilnehmende haben.

Maßnahmen

Bildungs- & Erlebnis­päd. Maßnahmen

Für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Dresden im Alter zwischen 7 und 26 Jahren.

Veranstaltungen

Feste & große Events

Mit mindestens 50 Dresdner Kindern und Jugendlichen als Teilnehmende.

Räume

Anteilige Raumnutzungs­kosten

Für die Dresdner Kinder- und Jugendgruppen in Kirchgemeinden und an EJ-Standorten.

ANTRAG 2026
Bedarfsmeldung & Unterlagen.

 

Damit der Antrag möglichst realistisch wird, gibt's neben der Bedarfsmeldung auch ein Kalkulationsformular zur Vorbereitung.

 

📊 Bedarfsmeldung 2026 (.xlsx) ↗

📝 QM-Maßnahmebeschreibung (.dotx) ↗

👥 Teilnahmeliste 2026 (.xltx) ↗

🧮 Kalkulationsformular (.xlsx) ↗

Anforderung Gruppen- & Raumnutzungspauschalen 2026 — verfügbar ab Herbst 2026.

Antragsfrist


24. April 2026

 

Späteste Einreichung der Bedarfsmeldung für 2026.

Wichtig: Anträge immer vor Beginn der Maßnahme einreichen. Bei Fragen frühzeitig melden — lieber ein Anruf zu viel als einer zu wenig.

ABRECHNUNG 2026
Was beim Verwendungs­nachweis dabei sein muss.

 

Unterlagen einreichen

  • Verwendungsnachweisformular für Maßnahmen demnächst verfügbar
  • Verwendungsnachweisformular für Gruppen ab Herbst 2026
  • QM-Auswertung für Maßnahmen 📝 Download (.dotx) ↗
  • QM-Auswertung für Gruppen ab Herbst 2026
  • Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste 2026 👥 Download (.xltx) ↗
  • Buchungsauszug aus dem KFM-WEB
  • Nachweis öffentlicher Bewerbung mit Hinweis auf die Förderung durch die Landeshauptstadt Dresden (Jugendamt)
  • Bei Bildungsmaßnahmen: Ablaufplan mit Angabe der Bildungseinheiten.

Abrechnungsfristen

 

31. August 2026
für Maßnahmen, die bis einschl. 30.06.2026 stattgefunden haben.

31. Oktober 2026
für Maßnahmen bis einschl. 31.08.2026.

9. Januar 2027
für alle übrigen Maßnahmen und Gruppen aus dem Jahr 2026

Wichtig: Anträge immer vor Beginn der Maßnahme einreichen. Bei Fragen frühzeitig melden — lieber ein Anruf zu viel als einer zu wenig.